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   BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3274
BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86 (https://dejure.org/1986,3274)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1986 - 7 B 42.86 (https://dejure.org/1986,3274)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 7 B 42.86 (https://dejure.org/1986,3274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Votum - Amtsverschwiegenheit - Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1980 - X 2391/79

    Schülerfahrtkosten - Gewährung und Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Die aufschiebende Wirkung der von der Beklagten gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29. Juli 1977 ergriffenen Rechtsmittel entfiel, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, rückwirkend mit der Rechtskraft des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils des Berufungsgerichts vom 3. Juni 1980 - X 2391/79 -.

    Auf eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung führt auch nicht das Vorbringen der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von dem schon erwähnten (ersten) Berufungsurteil vom 3. Juni 1980 - X 2391/79 - ab.

    Diese Frage würde sich in einem künftigen Revisionsverfahren deshalb nicht stellen, weil im (ersten) Berufungsurteil vom 3. Juni 1980 - X 2391/79 - das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beklagten, was die Beschwerde letztlich nicht leugnet, ersichtlich offengelassen worden ist (vgl. Bl. 17 des Abdrucks).

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Der Bundesgerichtshof geht zudem in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz nicht dadurch entfällt, daß der Kläger seine Forderung im Verlaufe des Prozesses beziffern und dementsprechend Leistungsklage erheben könnte (vgl. zuletzt Urteil vom 30. März 1983 - in NJW 1984, 1552 [BGH 30.03.1983 - VIII ZR 3/82]).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Eine materiellrechtliche Veränderung der Rechtslage, die die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren überdauert hätte, vermochte die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel nicht zu bewirken; dies hat das Bundesverwaltungsgericht in bezug auf die Rückforderung von Dienst- und Versorgungsbezügen, die aufgrund der aufschiebenden Wirkung eines von dem betroffenen Beamten oder Soldaten gegen seine Entlassung ergriffenen Rechtsmittels gezahlt worden sind, wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 24, 92 <98 f. [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]>; 30, 296 ).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Die Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht der fortdauernden Zulässigkeit der Feststellungsklage schon deshalb nicht entgegen, weil die dort angeordnete Subsidiarität jedenfalls dann entfällt, wenn eine Umgehung der insbesondere für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregeln nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VII C 71/75]).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Anforderungen an den Begriff der "ähnlichen Versorgung" im Sinne der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Wie der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 13. Juli 1977 (BVerwGE 54, 177 [BVerwG 13.07.1977 - VI C 96/75]) ausgeführt hat, sprechen gewichtige Gründe dafür, daß die einmal erhobene Feststellungsklage auch dann zulässig bleibt, wenn erst nachträglich die Möglichkeit einer Gestaltungs- oder Leistungsklage entsteht.
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Eine materiellrechtliche Veränderung der Rechtslage, die die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren überdauert hätte, vermochte die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel nicht zu bewirken; dies hat das Bundesverwaltungsgericht in bezug auf die Rückforderung von Dienst- und Versorgungsbezügen, die aufgrund der aufschiebenden Wirkung eines von dem betroffenen Beamten oder Soldaten gegen seine Entlassung ergriffenen Rechtsmittels gezahlt worden sind, wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 24, 92 <98 f. [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]>; 30, 296 ).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1986 - 7 B 42.86
    Eine materiellrechtliche Veränderung der Rechtslage, die die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren überdauert hätte, vermochte die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel nicht zu bewirken; dies hat das Bundesverwaltungsgericht in bezug auf die Rückforderung von Dienst- und Versorgungsbezügen, die aufgrund der aufschiebenden Wirkung eines von dem betroffenen Beamten oder Soldaten gegen seine Entlassung ergriffenen Rechtsmittels gezahlt worden sind, wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 24, 92 <98 f. [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]>; 30, 296 ).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 7 B 42.86 - (Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 4) erfasst das richterrechtliche Beratungsgeheimnis nicht den Sachbericht und das Votum des als Berichterstatter fungierenden Richters.
  • VG Köln, 05.03.2008 - 10 K 4014/06

    Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.1977 - VI C 96.75 -, BVerwGE 54, 177; Beschluss vom 17.10.1986 - 7 B 42.86 -, NVwZ 1987, 127; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 24.06.2002 - 1 S 2785/00 -, NVwZ-RR 2003, 142; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH), Urteil vom 14.11.2007 - 5 B 05.3039 -, Juris; Happ in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 12. Aufl. 2006, § 43 Rdnr. 40.
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